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Firmenrechtsschutzversicherung: Zur Festlegung des Eintritts des Versicherungsfalles für die Rechtsschutzdeckung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 181 - 182 Heft 4 v. 15.7.2025

1. Nach Art 2.3 ARB 2005 liegt ein Versicherungsfall vor, wenn einer der Beteiligten begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.

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