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Fondsgebundene Lebensversicherung: Beurteilungsmaßstab für die AGB-Kontrolle bei ausschließlicher Garantie eines Dritten

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 122 - 123 Heft 3 v. 15.5.2025

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung trägt der Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko.

7 Ob 156/24b

Normen: § 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3 KSchG

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