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Haushaltsversicherung: Keine Gefahr des täglichen Lebens im Rahmen der Privathaftpflichtdeckung bei Sich-Hinwerfen vor einen herannahenden LKW in Suizidabsicht und stark alkoholisiertem Zustand

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 85 Heft 2 v. 15.3.2025

1. Die Abgrenzung zwischen dem gedeckten Eskalierenden einer Alltagssituation und einer nicht gedeckten ungewöhnlichen und gefährlichen Tätigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, was in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO begründet.

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