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Maklerprovision: Folgeprovisionsanspruch des Versicherungsmaklers

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2025, 42 - 43 Heft 1 v. 15.1.2025

RSS-E 76/24

1. Bei mehrjährigen Verträgen ohne Einräumung einer vorhergehenden Kündigungsmöglichkeit endet der Folgeprovisionsanspruch des Versicherungsmaklers grundsätzlich gemäß § 30 Abs 2 MaklerG mit Ablauf der vereinbarten Vertragszeit oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

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