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Wiederherstellungsklausel: Haftungshöchstsummen

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 28 - 29 Heft 1 v. 15.1.2025

1. Haftungshöchstsummen können durch Hinweise auf die relevanten Bedingungen im Versicherungsantrag vereinbart werden, wenn sie für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich sind.

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