RSS-E 67/24
1. Nach dem Vorbringen des Rechtsvertreters des Antragstellers im Einspruch gegen den bedingten Zahlungsbefehl ist die Forderung auch deshalb aus dessen Sicht nicht berechtigt, weil die Konkurrenzklausel unwirksam sei. Damit wirft jedoch der Antragsteller seiner Gegnerin eine gesetzwidrige Vereinbarung vor.

