vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kfz-Haftpflichtversicherung: Schadenseintritt am Hausgrundstück beim Entladen eines Tanklastwagens mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 309 - 312 Heft 6 v. 15.11.2024

1. Der Entladevorgang gehört zum „Gebrauch“ des Fahrzeugs im Sinne des § 1 deutsches PflVG, solange das Kraftfahrzeug oder seine an und auf ihm befindlichen Vorrichtungen daran beteiligt sind. Der Schaden, der beim Hantieren mit Ladegut eintritt, ist dann „durch den Gebrauch“ des Kraftfahrzeugs entstanden, wenn es für die schadensstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt worden ist. Das Entladen eines Tanklastzugs mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe ist danach dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs zuzuordnen, solange der Druck der Pumpe noch auf das abzufüllende Öl einwirkt und die Flüssigkeit durch den Schlauch heraustreibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!