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Rechtsschutzversicherung: Risikobeschreibung und Deckungsabgrenzung

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2024, 266 - 267 Heft 5 v. 15.9.2024

RSS-E 31/24

Im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz sind Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen „über bewegliche Sachen“ gedeckt. Der OGH legt daher diese Risikoumschreibung im Baustein „Vertrags-Rechtsschutz“ dahin aus, dass damit für die Deckung vorausgesetzt wird, dass der Vertrag im weitesten Sinn eine bewegliche Sache „betrifft“

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