Eine Einschränkung, dass ein Bedienungsfehler, fahrlässiges Handeln oder eine Ungeschicklichkeit bei Vorliegen einer Naturgewalt (wie bei einem Sturm) nicht gedeckt ist, ergibt sich nicht aus den Versicherungsbedingungen.
7 Ob 62/24d
Eine Einschränkung, dass ein Bedienungsfehler, fahrlässiges Handeln oder eine Ungeschicklichkeit bei Vorliegen einer Naturgewalt (wie bei einem Sturm) nicht gedeckt ist, ergibt sich nicht aus den Versicherungsbedingungen.
7 Ob 62/24d
