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Landkaskoversicherung: Aufreißen der LKW-Tür durch Windböe als fahrlässiges Verhalten versichert

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 253 - 254 Heft 5 v. 15.9.2024

Eine Einschränkung, dass ein Bedienungsfehler, fahrlässiges Handeln oder eine Ungeschicklichkeit bei Vorliegen einer Naturgewalt (wie bei einem Sturm) nicht gedeckt ist, ergibt sich nicht aus den Versicherungsbedingungen.

7 Ob 62/24d

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