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Rechtsschutzversicherung: Unberechtigte Deckungsablehnung im Abgasskandal-Prozess

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 249 - 250 Heft 5 v. 15.9.2024

1. „Offenbar aussichtslos“ ist eine Prozessführung, die schon ohne nähere Prüfung der Angriffs- oder Verteidigungsmittel als erfolglos erkannt werden kann (insbesondere bei Unschlüssigkeit, aber auch bei unbehebbarem Beweisnotstand). Eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolgs genügt.

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