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Haftpflichtversicherung: Keine Gefahr des täglichen Lebens bei Oberschenkelhalsbruch infolge alkoholisierter Auseinandersetzung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 234 Heft 5 v. 15.9.2024

Bei Eskalation einer alkoholisierten Auseinandersetzung zwischen dem mitversicherten Lebensgefährten der Haftpflichtversicherungsnehmerin und deren Ex-Freund mit der Folge eines Oberschenkelhalsbruchs des Ex-Freunds verwirklicht sich keine Gefahr des täglichen Lebens.

7 Ob 21/24z

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