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Rechtsschutzversicherung: Verletzung von Persönlichkeitsrechten

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2024, 223 - 224 Heft 4 v. 15.7.2024

RSS-E 27/24

Soweit es sich jedoch – wie hier – um immaterielle Ansprüche infolge von Persönlichkeitsrechtsverletzungen handelt, sind auch sich darauf beziehende Unterlassungsansprüche gemäß Art 19.3.2.1 ARB 2013 vom Versicherungsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz ausgeschlossen.

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