vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewährleistungs- und Erfüllungsausschluss in der Betriebshaftpflichtversicherung

RechtsprechungSteuerrechtLilly PlathZVers 2024, 199 - 203 Heft 4 v. 15.7.2024

1. In der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Ausführung der bedungenen Leistung grundsätzlich nicht versichert, weshalb Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsansprüche und Erfüllungssurrogate nach Art 7.1.1 und Art 7.1.3 AHVB 2005 von der Deckung ausgeschlossen sind. Gedeckt sind lediglich Ansprüche wegen Schäden, die über das Erfüllungsinteresse hinausgehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!