1. Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer versteht den Begriff „Verkehrsvorschriften“ (verkehrsrechtliche Vorschriften) als jene Vorschriften und Bestimmungen, die den Betrieb von Fahrzeugen und das korrekte Verhalten im Straßenverkehr regeln und beschreiben und somit der Sicherheit und Ordnung im Verkehr dienlich sind.

