1. Der Versicherer hat auch keinen Anspruch darauf, dass nicht behauptete und daher bloß hypothetische Anspruchsgrundlagen, die von einem Risikoausschluss erfasst sind, explizit vom Feststellungsurteil des Deckungsprozesses ausgenommen werden.
1. Der Versicherer hat auch keinen Anspruch darauf, dass nicht behauptete und daher bloß hypothetische Anspruchsgrundlagen, die von einem Risikoausschluss erfasst sind, explizit vom Feststellungsurteil des Deckungsprozesses ausgenommen werden.
