Die meisten rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe in Österreich unterliegen einer Versicherungspflicht. Das Versicherungsrecht unterliegt dem Grundsatz der Privatautonomie. In der Praxis zeigt sich, dass auch in Pflichtversicherungsverträgen einige Deckungsbegrenzungen vereinbart werden. Ob und – wenn ja – wie weit dies in der Pflichtversicherung zulässig ist, wird in diesem Beitrag am Beispiel der Wirtschaftstreuhänder behandelt.

