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Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 240 - 242 Heft 5 v. 15.9.2023

RSS-E 71/23

1. Eine Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts im Sinne dieses Risikoausschlusses ist nur dann erfolgt, wenn diese Interessenwahrnehmung ihren Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht hat, also im Kern in typisch gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander ihren Ausgang genommen hat.

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