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Unfallmeldung nach § 4 Abs 5 StVO und Obliegenheitsverletzung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 232 - 233 Heft 5 v. 15.9.2023

Die Übertretung des § 4 Abs 5 StVO ist für sich allein nicht schon einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gleichzuhalten. Die festgestellte Übertretung des § 4 Abs 5 StVO allein schafft noch keine Verdachtslage für eine Alkoholisierung des Versicherungsnehmers zur Zeit des Verkehrsunfalls.

7 Ob 39/23w

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