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Krankenversicherung: Voraussetzungen und Ausmaß der Leistungsanpassung bei gleichbleibender Prämie

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 224 - 227 Heft 5 v. 15.9.2023

1. Einseitige Prämien- und Leistungsanpassungen sind nur im durch § 178f VersVG (taxativ) vorgegebenen Rahmen zulässig. Die beiden in Betracht kommenden Stellschrauben (Erhöhung der Prämie und Änderung des Versicherungsschutzes) stehen einander gleichwertig gegenüber; auch Kombinationen sind möglich.

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