1. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, der sowohl die Komponente der Anmietung einer unbeweglichen Sache als zumeist auch Komponenten beweglicher Sachen (zB Reinigung, Zurverfügungstellung von Freizeiteinrichtungen) betrifft. Er kann grundsätzlich vom Baustein „Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz“ erfasst sein.

