Die BB HW/5/1 verlangen für den Versicherungsfall „Überschwemmung des versicherten Grundstücks“ eine „Überflutung des Grundes und Bodens des Versicherungsorts“. Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist eine – in den Bedingungen nicht näher definierte – Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsorts dann anzunehmen, wenn sich dort erhebliche Wassermengen ansammeln. Der Begriff „Überschwemmung“ bzw „Überflutung“ impliziert darüber hinaus, dass sich Wasser auf einem nicht unerheblichen Teil von Grund und Boden des Versicherungsorts ansammelt, was immer nur anhand des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden kann.

