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Provisionsanspruch bei Besitzwechselkündigung

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 94 Heft 2 v. 15.3.2023

RSS-E 11/23

1. Der Zweck des § 70 VersVG liegt darin, die Abschlussfreiheit im Nachhinein wiederherzustellen, das heißt, einen Ausgleich dafür herzustellen, dass der Erwerber und der Versicherer neuen Vertragspartnern gegenüberstehen, die sie sich nicht aussuchen konnten.

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