RSS-E 8/23
1. Durch das Verhalten des Versicherungsnehmers, eine Versicherungsperiode ohne Versicherungsfall zu überstehen, reduziert sich die Prämie vertraglich. In diese Prämienreduktion greift nun der Versicherer durch seine Prämienanpassungsklausel ein und verhindert (in diesem Fall zumindest teilweise) diese vertraglich vereinbarte Prämienreduktion.

