Voraussetzung der Doppelversicherung ist immer, dass in zwei Versicherungsverträgen dasselbe Interesse versichert wird. Dies muss nicht durch dieselbe Person geschehen: Nicht die Identität des Versicherungsnehmers, sondern die Identität des versicherten Interesses begründet Doppelversicherung.
7 Ob 117/22i

