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Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: Versicherungsort

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 38 - 39 Heft 1 v. 15.1.2023

RSS-E 45/22

1. Versicherungsort ist der geografische Bereich, auf dem der Versicherungsfall eintreten muss, damit Versicherungsschutz besteht.

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen des versicherten Rechtsschutz-Bausteins „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete“ als

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