Schäden durch Grundwassereintritt sind aufgrund des eindeutig formulierten Risikoausschlusses nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
7 Ob 83/22i
Normen: Art 3 ABWH/RV 06.2014
Schäden durch Grundwassereintritt sind aufgrund des eindeutig formulierten Risikoausschlusses nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
7 Ob 83/22i
Normen: Art 3 ABWH/RV 06.2014
