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Schäden durch Niederschlagswasser sind keine Sturmschäden

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 30 - 32 Heft 1 v. 15.1.2023

Sturm wirkt dann unmittelbar ein, wenn er die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist. Wird durch einen Sturm ein Mittelblech der Solaranlage aus der ursprünglichen Position verschoben, wodurch Feuchtigkeit bzw Niederschlag in das vorbeschädigte Unterdach und sodann in den Dachaufbau gelangt, so sind die Schäden (Feuchtigkeitsschäden an Mauern, Böden und Möbeln) nicht durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm entstanden, denn die zeitlich letzte Ursache des Schadens war Niederschlagswasser und nicht der Sturm.

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