Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob dem Versicherungsnehmer Versicherungssteuer aufgrund der Auszahlung von Gewinnanteilen bzw Bonuszahlungen zurückzuzahlen ist und – wenn ja – gegen wen sich sein Anspruch richtet. Der Versicherungsnehmer bezahlt – als seine Hauptpflicht – eine Versicherungsprämie an den Versicherer. Die Versicherungsprämie wird inklusive Versicherungssteuer vom Versicherer eingehoben und abgeführt. Bekommt der Versicherungsnehmer nun Zahlungen in Form von Gewinnanteilen oder Boni retour, stellt sich die Frage, ob ihm auch eine anteilige Versicherungssteuer zusteht.

