RSS-E 34/22
Ein Anspruch auf Schmerzengeld einerseits und die Anfechtung einer Schenkung des Schädigers gegenüber einem Dritten andererseits sind unterschiedliche Ansprüche gegen unterschiedliche Personen aus unterschiedlichen Rechtsgründen. Für eine Zusammenführung zu einem einzigen Versicherungsfall im Sinne des Art 6.

