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Anzeige des Versicherungsfalles: Ausschluss der Leistungsfreiheit bei anderweitiger Kenntniserlangung des Versicherers auch bei mit Täuschungs- oder Verschleierungsvorsatz begangenen Obliegenheitsverletzungen

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 276 - 278 Heft 6 v. 15.11.2022

1. Gemäß § 33 Abs 2 VersVG kann sich der Versicherer auf eine Vereinbarung, nach welcher er von der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, wenn der Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalles nicht genügt wird, nicht berufen, sofern er in anderer Weise vom Eintritt des Versicherungsfalles rechtzeitig Kenntnis erlangt hat.

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