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Keine analoge Anwendung des Auskunfts- und Einsichtsrechts gemäß § 11c Abs 2 VersVG auf kriminaltechnologische Gutachten

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 275 - 276 Heft 6 v. 15.11.2022

§ 11c Abs 2 VersVG ist mangels Vorliegens einer Rechtslücke ausschließlich auf Gutachten anzuwenden, die aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erstattet wurden, und daher nicht auf vom Versicherer eingeholte kriminaltechnologische Gutachten.

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