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Fälligkeit und Verjährung von Versicherungsansprüchen bei endgültiger Deckungsablehnung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 258 - 259 Heft 6 v. 15.11.2022

1. § 12 Abs 1 VersVG enthält eine die Verjährung von Versicherungsansprüchen regelnde Sonderbestimmung. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit jenem Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit der geforderten Leistung eintritt.

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