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Privathaftpflichtversicherung: Risikoausschluss bezüglich Schäden aus der Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen; Öffnen der Fahrzeugtür durch einen Fahrgast bzw Insassen beim Aussteigen

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 227 - 228 Heft 5 v. 15.9.2022

1. Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass nicht nur das Ein- und Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug zu dessen Betrieb gehört, sondern auch das damit verbundene Öffnen und Schließen der Fahrzeugtüren zum Zwecke des Ein- und Aussteigens und dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur solche Schäden beim Betrieb, sondern darüber hinaus schon bei der Verwendung des Fahrzeugs schlechthin grundsätzlich zu decken hat.

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