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Eine Deckungszusage kann im Einzelfall als konstitutives Anerkenntnis qualifiziert werden

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 134 - 136 Heft 3 v. 15.5.2022

Ein Regulierungsanbot gilt im Zweifel nicht als eigenes konstitutives Anerkenntnis des Versicherers dem Grunde nach. Im Einzelfall kann jedoch ein konstitutives Anerkenntnis vorliegen.

7 Ob 181/21z

Normen: § 158n Abs 1 VersVG; Art 6 und Art 10 ARBG 2011

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