Die Formulierung „Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen“ wird regelmäßig auf Ebene der primären Risikoumschreibung in unterschiedlichen Haftpflichtversicherungsprodukten verwendet. Sie hat in jüngerer Zeit etwa im Bereich der D&O-Versicherung für Probleme gesorgt. Der vorliegende Beitrag geht daher der Auslegung dieser Formulierung – losgelöst vom Einzelfall – nach. Dabei wird zugleich ein Blick auf die Reichweite der versicherbaren Ansprüche nach § 149 VersVG geworfen. Im Anschluss daran wird das Auslegungsergebnis auf zwei aktuelle Anlassfälle, nämlich die Einordnung der Ansprüche nach § 25 GmbHG, § 84 AktG und § 13 VGG, umgelegt.

