Höchstgerichtliche Entscheidungen zum Versicherungsaufsichtsrecht haben Seltenheitswert. Das vorliegende Urteil vom 21. 4. 2021, 8 C 18.20, wurde zwar vom deutschen BVerwG gefällt, doch ist es sowohl aufgrund der ähnlichen Rechtslage und als auch des Österreichbezugs des Falles (die Klägerin ist ein österreichisches Versicherungsunternehmen) von Interesse. Die Entscheidung bezieht sich auf eine Sammelverfügung der BaFin im Zusammenhang mit den EIOPA-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen (im Folgenden kurz: EIOPA-Leitlinien) und enthält auch allgemeine Aussagen zur Rechtsaufsicht.

