vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen juristische Personen bei Beratungsfehlern, insbesondere bei Schäden aus qualifiziert strafbaren Vorsatztaten

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 86 - 89 Heft 2 v. 15.3.2022

1. Gemäß § 1489 Satz 1 ABGB ist jede Entschädigungsklage in drei Jahren von der Zeit an verjährt, zu welcher der Schaden und die Person des Beschädigers dem Beschädigten bekannt wurden. Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des OGH ist für die Frage der Verjährung von Ansprüchen aus Beratungsfehlern bei Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzepten, die eine Kombination von Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträgern vorsehen, entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept entgegen den Zusicherungen nicht oder nicht im zugesagten Ausmaß risikolos ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!