Im Dezember 2019 erging mit dem EuGH-Urteil Rust-Hackner eine wegweisende Entscheidung in der höchst praxisrelevanten Problematik betreffend Spätrücktritte von Lebensversicherungsverträgen. Rust-Hackner machte eine Novelle des VersVG notwendig, da einige Bestimmungen darin nach der EuGH-Entscheidung wohl als unionsrechtswidrig anzusehen waren. Über zwei Jahre nach der besagten Entscheidung drängt die Zeit für die Novellierung, da die Europäische Kommission mittlerweile Österreich ein Aufforderungsschreiben im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens übermittelt hat. Nun liegt der Ministerialentwurf betreffend die Versicherungsvertragsgesetz-Novelle 2022 (VersVG-Nov 2022) vor, welche die unionsrechtlichen Vorgaben aus der Rust-Hackner-Entscheidung im nationalen Recht umsetzen soll. Der Entwurf soll im Folgenden einer ersten Analyse unterzogen werden.

