RSS-E 3/21
Der Versicherungsnehmer entscheidet über das Ob der Vertragsänderung, der Versicherer über das Wie. Ist der Versicherer zu einer Änderung des Vertrages bereit, besteht aber über die Angemessenheit der von ihm angebotenen Änderungen Streit, so ist eine gerichtliche Überprüfung seines Angebots möglich.

