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Keine Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung für einen Rechtsanwalt für die Zeit des ersten Lockdowns

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2022, 44 - 45 Heft 1 v. 15.1.2022

RSS-E 53/21

1. Der Betrieb des Rechtsanwalts in seiner Kanzlei war auch während des COVID-19-bedingten Lockdowns zulässig. Auch potenzielle Klienten durften die Kanzlei betreten, da die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Rechtspflege zulässig war.

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