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Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: Unterlaufen der Streitwertgrenze auch durch bloßen Einwand der Schuldtilgung, wenn aus dem Vorbingen des Versicherten gleichzeitig eine eigene klagbare Forderung höheren Maßes folgt

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 39 - 41 Heft 1 v. 15.1.2022

1. Auch der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer erkennt aus dem Bedingungswortlaut, der ausdrücklich auf die tatsächlichen oder behaupteten Forderungen und Gegenforderungen der Vertragsparteien (Gesamtansprüche) aufgrund desselben Versicherungsfalles unabhängig von Umfang, Form und Zeitpunkt der Geltendmachung abstellt, dass der Gesamtanspruch aus den wechselseitigen Forderungen der Konfliktparteien aus demselben Versicherungsfall gebildet wird, und zwar unabhängig von einer bereits erfolgten konkreten – gerichtlichen oder außergerichtlichen – Geltendmachung.

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