RSS-E 28/21
Nach der primären Risikobeschreibung sind die versicherten Sachen gegen jedwede Gefahren versichert, soweit der Schaden für den Versicherungsnehmer „unvorhersehbar“ ist. Dies kann von einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer nicht anders verstanden werden, als dass es sich um plötzliche Ereignisse handeln muss, die vom Versicherungsnehmer selbst nicht bzw nicht mit wirtschaftlichen Mitteln beherrschbar sind.

