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Unfallversicherung: Risikoausschluss für vorsätzliche Begehung strafbarer Handlungen setzt keine strafrechtliche Verurteilung voraus

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 289 - 290 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Nach Art 19.1.2 AUVB ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Unfall bei einer strafbaren Handlung eintritt, die vorsätzlich versucht oder begangen wird.

2. Dieser Risikoausschluss setzt keine strafrechtliche Verurteilung voraus.

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