RSS-E 31/21
1. Art 8 Abs 6 AWB 2002 knüpft den Anspruch des Versicherungsnehmers auf den den Zeitwert übersteigenden Teil der Entschädigung im Sinne des § 97 VersVG an die Sicherstellung, dass die Entschädigung für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der zerstörten oder beschädigten Sache verwendet wird.

