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Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2021, 201 - 203 Heft 4 v. 15.7.2021

RSS-E 16/21

Im Baustein „Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen“ besteht nur Deckung für den Versicherungsnehmer „in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 Abs 1 ASGG“ und der Versicherungsschutz umfasst nur jene Rechtssachen, bei denen der Rechtsstreit vor einem Arbeitsgericht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgetragen wird.

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