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Lebensversicherung: Unbefristetes Rücktrittsrecht bei fehlerhafter Belehrung, auch wenn diese nicht kausal war

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 177 - 178 Heft 4 v. 15.7.2021

1. Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH steht dem Versicherungsnehmer aufgrund einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist bei richtlinienkonformer Auslegung des § 165a Abs 2 VersVG ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

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