1. Zu einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs 1 VersVG kann es auch durch den Einsatz eines nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugs kommen, was etwa dann der Fall ist, wenn abgefahrene Reifen verwendet werden.
1. Zu einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs 1 VersVG kann es auch durch den Einsatz eines nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugs kommen, was etwa dann der Fall ist, wenn abgefahrene Reifen verwendet werden.
