Ab 10. 3. 2021 gelten die Transparenzbestimmungen der Offenlegungsverordnung unter anderem auch für sogenannte Finanzberater, darunter Versicherungsvermittler. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die neuen Pflichten geben. Da die FMA 2021 einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit setzt, ist eine Beschäftigung mit dem Thema – trotz aller praktischen Fragen, die sich insbesondere aus den erst im Entwurf vorliegenden technischen Regulierungsstandards (im Folgenden: RTS) ergeben – sehr ratsam.

