RSS-E 62/20
Der Begriff „Verwendung eines Kraftfahrzeugs“ in den Privathaftpflichtversicherungsbedingungen orientiert sich am Begriff der Verwendung in § 2 Abs 1 KHVG bzw des Betriebs in § 1 EKHG. Primärer Zweck der Bestimmung ist die Abgrenzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

