Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden aus Gefahren des täglichen Lebens, die bisweilen existenzgefährdende Ausmaße einerseits für den Geschädigten und andererseits für den Haftpflichtigen annehmen können. Ob für das verwirklichte Risiko Versicherungsdeckung besteht, hängt entscheidend davon ab, ob dieses in die genannte Risikoumschreibung fällt. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die dazu vorliegende höchstgerichtliche Judikatur vermitteln.

